DGUV (BGV A3) Prüfungen für Datacenter und Serverräume – Pflicht für Betreiber
Zur Pflicht eines jeden RZ-Betreibers gehört die Prüfungen von ortsfesten und ortsveränderlichen Elektrogeräten, der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. ‚Der Gesetzgeber hat diese Prüfungen präzise definiert. Die DIN VDE Normen und die DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) regeln die Durchführungsanweisungen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bildet das Basisgesetz für alle Betriebsmittelprüfungen und verweist auf die behördlichen Verordnungen und Gesetze und fordert verpflichtend die Prüfungen aller Betriebsmittel und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Aus den Kombinationen der Prüfergebnisse, den Beurteilungen und den behördlichen Vorgaben, werden die Prüfzyklen für die Betriebsmittel festgelegt. Ohne ein individuell auf das Rechenzentrum abgestimmtes Prüf-/Management-System wäre mit Systemausfallzeiten zu rechnen die sich schnell im 5-stelligen Bereich bewegen.
Im Grunde sind die Anforderungen zur Einhaltung der ges. Vorgaben regelmäßiger DGUV (BGV A3) Prüfungen konträr zum Geschäftsmodell Rechenzentrum.
Eine der Hauptanforderungen an den RZ-Betrieb ist die unterbrechungsfreie Bereitstellung der Services rund um die Uhr 24/7. Es gilt nun, diese Forderungen in Einklang zu bringen mit den Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen bei Aufbau und Betrieb von IT-Infrastrukturen haben wir ein BGVA A3 Datacenter-Prüf-Konzept entwickelt und bieten Betreibern ab sofort die Möglichkeit, die kritischen Systeme im Rechenzentrum kontinuierlich, bis auf Rack-Ebene zu überwachen. Durch geeignete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen passen wir die Prüfzyklen dem Lifecycle der aktiven Systeme an und vermeiden so Stillstandzeiten der Systeme während der sonst üblichen Wiederholungsprüfungen.